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§ 28 (Ermittlung des Wertverhältnisses für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke)
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Flurbereinigungsgesetz
(FlurbG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
16.
März
1976
(
BGBl.
I
S. 546
)
, letzte Änderung vom
19.
Dezember
2008
(
BGBl.
I
S. 2794
)
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