-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (35534)
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) (9369)
Vorschriften (24367)
Bundesrecht (18378)
Staats- und Verfassungsrecht (384)
Verwaltung (2062)
Rechtspflege (3107)
Zivil- und Strafrecht (5513)
Verteidigung (136)
Schutzbereichgesetz (42)
Landbeschaffungsgesetz (94)
ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften und Grundsätze über den freihändigen Erwerb (10)
ZWEITER TEIL Enteignung (62)
Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen (3)
Zweiter Abschnitt Gegenstand der Enteignung (6)
Dritter Abschnitt Enteignungsentschädigung (14)
Vierter Abschnitt Enteignungs- und Entschädigungsverfahren (38)
1. Enteignungsbehörde und Beteiligte (5)
2. Planprüfung (8)
3. Vorzeitige Besitzeinweisung (6)
4. Festsetzung der Entschädigung (5)
5. Enteignungsbeschluß (5)
6. Ausführung der Enteignung (8)
§ 51 (Ausführung der Enteignung) (1)
§ 52 (Besitzeinweisung) (1)
§ 53 (Hinterlegung von Geldentschädigungen) (1)
§ 54 (Gerichtliches Verteilungsverfahren) (1)
§ 55 (Nachträgliche Vermögensnachteile) (1)
§ 56 (Anwendbare Vorschriften; Kündigung; Zuständigkeit der Enteignungsbehörde) (1)
§ 57 (Rückenteignung) (1)
DRITTER TEIL Rechtsbehelfe (7)
VIERTER TEIL Übergangs- und Schlußvorschriften (14)
Finanzwesen (1662)
Wirtschaftsrecht (3297)
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (971)
Verkehrswesen, Wasserstraßen (1246)
Landesrecht (5989)
Entscheidungen (1798)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Bundesrecht
→
Verteidigung
→
Landbeschaffungsgesetz
→
ZWEITER TEIL Enteignung
→
Vierter Abschnitt Enteignungs- und Entschädigungsverfahren
→
6. Ausführung der Enteignung
→
§ 51 (Ausführung der Enteignung)
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
(Landbeschaffungsgesetz)
vom
23.
Februar
1957
(
BGBl.
I
S. 134
)
, letzte Änderung vom
19.
Juni
2020
(
BGBl.
I
S. 1328
)
Mehr...
Schließen
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
§ 51 (Ausführung der Enteignung)
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×