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Verordnung der Landesregierung, des Umweltministeriums und des Verkehrsministeriums über Zuständigkeiten für Angelegenheiten des Immissionsschutzes (Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung - ImSchZuVO)
vom 11. Mai 2010 (GBl. S. 406)*1, letzte Änderung vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26)
Artikel 1 der Verordnung der Landesregierung und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über Zuständigkeiten für Angelegenheiten des Immissionsschutzes und über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 dieser Verordnung ist die ImSchZuVO am 26. Mai 2010 in Kraft getreten.