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§ 40 Versetzung in den Ruhestand auf Antrag (1)
§ 41 Altersgrenzen für die Verabschiedung (1)
§ 42 Einstweiliger Ruhestand (1)
§ 43 Dienstunfähigkeit, begrenzte Dienstfähigkeit, Wiederberufung (1)
§ 44 Verfahren bei Dienstunfähigkeit (1)
§ 45 Form, Zuständigkeit (1)
§ 46 Beginn des Ruhestands und des einstweiligen Ruhestands (1)
Sechster Teil Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis (52)
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§ 38 Ruhestand von kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten wegen Ablaufs der Amtszeit
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Landesbeamtengesetz
(LBG)
vom
9.
November
2010
(
GBl.
S. 793
)
*1
, letzte Änderung vom
12.
März
2024
(
GBl.
Nr. 20
)
*1
Artikel
1
des Dienstrechtsreformgesetzes. Gemäß Artikel 63 Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes ist das LBG am 1. Januar 2011 in Kraft getreten.
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