Artikel 1 des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften. Gemäß Artikel 5 Abs. 1 dieses Gesetzes ist das Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung am 1. Januar 1998 in Kraft getreten.