Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG). Gemäß Artikel 19 des WaffRNeuRegG sind die in § 7 Abs. 2, § 22 Abs. 2, § 25 Abs. 1, § 27 Abs. 7 Satz 2, § 34 Abs. 6, § 36 Abs. 5, §§ 47, 48 Abs. 1, § 50 Abs. 2 und 3, § 55 Abs. 5 und 6 sowie in Artikel 3 Nr. 3 enthaltenen Verordnungsermächtigungen und das in Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1 festgesetzte Verbot von Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist, am 17. Oktober 2002 in Kraft getreten. Im Übrigen ist das Waffengesetz am 1. April 2003 in Kraft getreten.