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Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Umsetzung und Durchführung anderer Rechtsakte der Europäischen Union in Bezug auf Bauprodukte (Bauproduktengesetz - BauPG)
vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2449)*1, letzte Änderung vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146)
Artikel 2 des Gesetzes zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten. Gemäß Artikel 7 Absatz 2 dieses Gesetzes ist das Bauproduktengesetz am 1. Juli 2013 in Kraft getreten.