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Abschnitt 3 Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
BetrSichV | § 18 Erlaubnispflicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 16.7.2021 (Änderung vom 27.7.2021)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
(BetrSichV)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln BetrSichV § 18 Erlaubnispflicht (1) 1Die Errichtung und der Betrieb sowie die Änderungen der Bauart oder Betrieb...
BetrSichV | § 15 Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 8.5.2019 (Änderung vom 30.4.2019)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
(BetrSichV)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln BetrSichV § 15 Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen (1) 1Der ...
BetrSichV | § 16 Wiederkehrende Prüfung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 8.5.2019 (Änderung vom 30.4.2019)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
(BetrSichV)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln BetrSichV § 16 Wiederkehrende Prüfung (1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass überwachungsbedürftige Anlag...
BetrSichV | § 17 Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 8.5.2019 (Änderung vom 30.4.2019)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
(BetrSichV)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln BetrSichV § 17 Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen (1) 1Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebn...
BetrSichV | Abschnitt 3 Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.6.2015 (Änderung vom 3.2.2015)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
(BetrSichV)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln BetrSichV Abschnitt 3 Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
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Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
(Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
vom
3.
Februar
2015
(
BGBl.
I
S. 49
)
*1
, letzte Änderung vom
27.
Juli
2021
(
BGBl.
I
S. 3146
)
*1
Artikel 1 der Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen. Gemäß Artikel 3 Satz 1 dieser Verordnung ist die BetrSichV am 1. Juni 2015 in Kraft getreten.
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