-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (35533)
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) (9369)
Vorschriften (24366)
Bundesrecht (18378)
Staats- und Verfassungsrecht (384)
Verwaltung (2062)
Rechtspflege (3107)
Zivil- und Strafrecht (5513)
Verteidigung (136)
Schutzbereichgesetz (42)
Landbeschaffungsgesetz (94)
ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften und Grundsätze über den freihändigen Erwerb (10)
ZWEITER TEIL Enteignung (62)
DRITTER TEIL Rechtsbehelfe (7)
§ 58 (Anfechtung) (1)
§ 59 (Rechtsweg; Zulässigkeit der Klage; Zuständigkeit) (1)
§ 60 (Parteien) (1)
§ 61 (Klagefrist) (1)
§ 62 (Inhalt der Klage) (1)
§ 63 (Klagen wegen nachträglicher Festsetzung einer Entschädigung) (1)
VIERTER TEIL Übergangs- und Schlußvorschriften (14)
Finanzwesen (1662)
Wirtschaftsrecht (3297)
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (971)
Verkehrswesen, Wasserstraßen (1246)
Landesrecht (5988)
Entscheidungen (1798)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Bundesrecht
→
Verteidigung
→
Landbeschaffungsgesetz
→
DRITTER TEIL Rechtsbehelfe
Landbeschaffungsgesetz | § 61 (Klagefrist)
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung § 61 (Klagefrist) (1) Die Klage ist innerhalb von zwei Monaten zu erheben. (2) 1Die Frist beginnt, sofern die Entschädigung für eine Be...
Landbeschaffungsgesetz | § 60 (Parteien)
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung § 60 (Parteien) 1Der Rechtsstreit ist zwischen dem Entschädigungsberechtigten und dem Bund zu führen. 2Dies gilt sinngemäß, wenn der Recht...
Landbeschaffungsgesetz | § 58 (Anfechtung)
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung § 58 (Anfechtung) Für die Anfechtung der nach diesem Gesetz erlassenen Verwaltungsakte gilt die Verwaltungsgerichtsordnung.
Landbeschaffungsgesetz | § 62 (Inhalt der Klage)
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung § 62 (Inhalt der Klage) 1In der Klage sollen die Bezeichnung des Enteignungsbeschlusses (Teil B) oder des Besitzeinweisungsbeschlusses und...
Landbeschaffungsgesetz | DRITTER TEIL Rechtsbehelfe
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung DRITTER TEIL Rechtsbehelfe
Landbeschaffungsgesetz | § 59 (Rechtsweg; Zulässigkeit der Klage; Zuständigkeit)
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung § 59 (Rechtsweg; Zulässigkeit der Klage; Zuständigkeit) (1) Für Klagen auf Festsetzung einer Geldentschädigung, einer zusätzlichen Gelden...
Landbeschaffungsgesetz | § 63 (Klagen wegen nachträglicher Festsetzung einer Entschädigung)
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung § 63 (Klagen wegen nachträglicher Festsetzung einer Entschädigung) 1Für Klagen wegen nachträglicher Festsetzung einer Entschädigung (§ 55)...
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
(Landbeschaffungsgesetz)
vom
23.
Februar
1957
(
BGBl.
I
S. 134
)
, letzte Änderung vom
19.
Juni
2020
(
BGBl.
I
S. 1328
)
Mehr...
Schließen
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
DRITTER TEIL Rechtsbehelfe
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×