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Zweiter Abschnitt Gegenstand der Enteignung
Landbeschaffungsgesetz | § 16 (Verbot der Enteignung)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.3.2010 (Änderung vom 11.8.2009)
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung § 16 (Verbot der Enteignung) Zur Entschädigung in Land (§ 1 Abs. 1 Nr. 3) oder zur Unterbringung von Personen, Betrieben und öffentlichen ...
Landbeschaffungsgesetz | Zweiter Abschnitt Gegenstand der Enteignung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung Zweiter Abschnitt Gegenstand der Enteignung
Landbeschaffungsgesetz | § 13 (Rechte des Eigentümers bei Unbilligkeit und Ausdehnung der Enteignung)
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung § 13 (Rechte des Eigentümers bei Unbilligkeit und Ausdehnung der Enteignung) (1) Wenn ein Recht an einem Grundstück begründet werden soll...
Landbeschaffungsgesetz | § 12 (Enteignungsformen; Vorrang von Belastung und Nutzungsrechten)
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung § 12 (Enteignungsformen; Vorrang von Belastung und Nutzungsrechten) (1) 1Durch Enteignung a) kann Eigentum an Grundstücken oder Grundst...
Landbeschaffungsgesetz | § 15 (Rückgriff auf Grundbesitz von Körperschaften des öffentlichen Rechts)
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung § 15 (Rückgriff auf Grundbesitz von Körperschaften des öffentlichen Rechts) Zur Entschädigung in Land (§ 1 Abs. 1 Nr. 3) oder zur Unterbri...
Landbeschaffungsgesetz | § 14 (Enteignung von Zubehör)
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung § 14 (Enteignung von Zubehör) 1Zubehör, das nicht dem Grundstückseigentümer gehört, kann enteignet werden, wenn ein Grundstück zur Entschä...
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Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
(Landbeschaffungsgesetz)
vom
23.
Februar
1957
(
BGBl.
I
S. 134
)
, letzte Änderung vom
19.
Juni
2020
(
BGBl.
I
S. 1328
)
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