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ZWEITER TEIL Enteignung
Datum
Rechtssystematik
1
–
20
von
62
Landbeschaffungsgesetz | § 16 (Verbot der Enteignung)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.3.2010 (Änderung vom 11.8.2009)
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung § 16 (Verbot der Enteignung) Zur Entschädigung in Land (§ 1 Abs. 1 Nr. 3) oder zur Unterbringung von Personen, Betrieben und öffentlichen ...
Landbeschaffungsgesetz | § 29 a (Bestellung eines Vertreters)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 17.12.2008)
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung § 29 a (Bestellung eines Vertreters) (1) 1Auf Ersuchen der Enteignungsbehörde hat das Betreuungsgericht, für einen minderjährigen Beteili...
Landbeschaffungsgesetz | § 25 (Naturalwertrente)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 14.9.2007 (Änderung vom 7.9.2007)
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung § 25 (Naturalwertrente) 1An Stelle des nach § 22 zu gewährenden Ersatzlandes kann der Entschädigungsberechtigte, soweit dadurch Rechte Dri...
Landbeschaffungsgesetz | § 51 (Ausführung der Enteignung)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 14.9.2007 (Änderung vom 7.9.2007)
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung § 51 (Ausführung der Enteignung) (1) 1Die Enteignungsbehörde bestimmt den Tag, mit dessen Beginn die im Enteignungsbeschluß vorgesehenen ...
Landbeschaffungsgesetz | § 31 (Planaufstellung; öffentliche Auslegung)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.2.2006 (Änderung vom 12.8.2005)
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung § 31 (Planaufstellung; öffentliche Auslegung) (1) Die Enteignungsbehörde stellt einen Plan auf, aus dem die Grundstücke ersichtlich sind,...
Landbeschaffungsgesetz | § 30 (Zutritts- und Vorarbeitsrecht; Rechtsweg)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.2.2006 (Änderung vom 12.8.2005)
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung § 30 (Zutritts- und Vorarbeitsrecht; Rechtsweg) (1) 1Die Beauftragten der für die Planung, den Landerwerb und die Enteignung zuständigen ...
Landbeschaffungsgesetz | § 43 (Entschädigungspflicht des Bundes)
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung § 43 (Entschädigungspflicht des Bundes) Zur Zahlung der Entschädigung ist der Bund verpflichtet.
Landbeschaffungsgesetz | § 56 (Anwendbare Vorschriften; Kündigung; Zuständigkeit der Enteignungsbehörde)
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung § 56 (Anwendbare Vorschriften; Kündigung; Zuständigkeit der Enteignungsbehörde) (1) Werden Grundstücke oder Grundstücksteile zur Entschäd...
Landbeschaffungsgesetz | § 26 (Entschädigung und Kosten für die Folgen der Enteignung)
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung § 26 (Entschädigung und Kosten für die Folgen der Enteignung) 1Für die Entschädigung und die Kosten für Folgen der Enteignung gelten die §...
Landbeschaffungsgesetz | § 36 (Absehen von einer Planaufstellung bei dinglichen und persönlichen Rechten)
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung § 36 (Absehen von einer Planaufstellung bei dinglichen und persönlichen Rechten) (1) 1Ist ein dingliches oder persönliches Recht, das zum...
Landbeschaffungsgesetz | Zweiter Abschnitt Gegenstand der Enteignung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung Zweiter Abschnitt Gegenstand der Enteignung
Landbeschaffungsgesetz | § 49 (Unanfechtbarkeit)
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung § 49 (Unanfechtbarkeit) 1Der Eintritt der Unanfechtbarkeit des Teils A des Enteignungsbeschlusses ist den Beteiligten schriftlich bekanntz...
Landbeschaffungsgesetz | 5. Enteignungsbeschluß
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung 5. Enteignungsbeschluß
Landbeschaffungsgesetz | § 41 (Ermittlung des Grundstückszustands)
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung § 41 (Ermittlung des Grundstückszustands) 1Auf Antrag des Eigentümers oder Besitzers ist der Zustand des Grundstückes, soweit er für die F...
Landbeschaffungsgesetz | § 27 (Herrichtung des Ersatzlandes)
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung § 27 (Herrichtung des Ersatzlandes) 1Wird die Entschädigung in Land gewährt, so kann der Bund verpflichtet werden, die Grundstücke, die al...
Landbeschaffungsgesetz | § 24 (Wertunterschiede)
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung § 24 (Wertunterschiede) 1Hat das Ersatzland einen geringeren Wert als das zu enteignende Grundstück, so ist zusätzlich eine dem Wertunters...
Landbeschaffungsgesetz | 2. Planprüfung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung 2. Planprüfung
Landbeschaffungsgesetz | § 11 (Enteignungsverfahren)
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung § 11 (Enteignungsverfahren) (1) Den Antrag auf Einleitung des Enteignungsverfahrens stellt namens des Bundes der zuständige Bundesministe...
Landbeschaffungsgesetz | Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Landbeschaffungsgesetz | Vierter Abschnitt Enteignungs- und Entschädigungsverfahren
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung Vierter Abschnitt Enteignungs- und Entschädigungsverfahren
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Rechtssystematik
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–
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Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
(Landbeschaffungsgesetz)
vom
23.
Februar
1957
(
BGBl.
I
S. 134
)
, letzte Änderung vom
19.
Juni
2020
(
BGBl.
I
S. 1328
)
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