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Schutzbereichgesetz
Datum
Rechtssystematik
1
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20
von
42
Schutzbereichgesetz | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: Änderung vom 13.5.2015
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung Erster Abschnitt Schutzbereiche § 1 (Schutzbereich) § 2 (Anordnung) § 3 (Genehmigungspflicht bei landschaftl...
Schutzbereichgesetz | § 9 (Zuständigkeit)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.5.2015 (Änderung vom 13.5.2015)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 9 (Zuständigkeit) (1) Der Bundesminister für Verteidigung erklärt die Gebiete zu Schutzbereichen. (2) Die übrigen ...
Schutzbereichgesetz | § 23 (Verjährung)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 23 (Verjährung) (1) 1Nach diesem Gesetz begründete Zahlungsansprüche verjähren in vier Jahren. 2Die Verjährung begin...
Schutzbereichgesetz | § 20 (Vollstreckung)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 20 (Vollstreckung) (1) 1Die Urkunde über die Einigung nach § 18 Abs. 3 ist nach Zustellung an die Beteiligten vollst...
Schutzbereichgesetz | § 30 (Zustellungen)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 30 (Zustellungen) Zustellungen durch die Verwaltungsbehörden werden nach dem Verwaltungszustellungsgesetz bewirkt. ...
Schutzbereichgesetz | § 11 (Überlassung von Unterlagen und Plänen)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 11 (Überlassung von Unterlagen und Plänen) Den Schutzbereichbehörden sind auf Verlangen vorhandene Unterlagen und Plä...
Schutzbereichgesetz | § 2 (Anordnung)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 2 (Anordnung) (1) 1Ein Gebiet wird zum Schutzbereich durch Anordnung erklärt. 2Sie muß einen Plan über den Umfang de...
Schutzbereichgesetz | Erster Abschnitt Schutzbereiche
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung Erster Abschnitt Schutzbereiche
Schutzbereichgesetz | Fünfter Abschnitt Rechtsmittel
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung Fünfter Abschnitt Rechtsmittel
Schutzbereichgesetz | § 18 (Festsetzungsverfahren)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 18 (Festsetzungsverfahren) (1) Vor der Festsetzung der Entschädigung hat die Festsetzungsbehörde eine gütliche Einig...
Schutzbereichgesetz | § 15 (Entziehung des Eigentums)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 15 (Entziehung des Eigentums) (1) 1Wird dem Eigentümer durch eine Einwirkung nach diesem Gesetz die wirtschaftliche ...
Schutzbereichgesetz | Vierter Abschnitt Festsetzung der Entschädigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung Vierter Abschnitt Festsetzung der Entschädigung
Schutzbereichgesetz | § 13 (Vermögensvorteil)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 13 (Vermögensvorteil) (1) Eine Entschädigung nach § 12 wird nicht gezahlt, soweit einem Entschädigungsberechtigten i...
Schutzbereichgesetz | Dritter Abschnitt Entschädigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung Dritter Abschnitt Entschädigung
Schutzbereichgesetz | § 3 (Genehmigungspflicht bei landschaftlichen Änderungen)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 3 (Genehmigungspflicht bei landschaftlichen Änderungen) (1) 1Wer innerhalb der Schutzbereiche 1. bauliche oder ande...
Schutzbereichgesetz | § 10 (Befugnisse der Beauftragten)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 10 (Befugnisse der Beauftragten) 1Die Beauftragten der Schutzbereichbehörden sind befugt, Grundstücke zu betreten, di...
Schutzbereichgesetz | § 17 (Festsetzungsbehörden)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 17 (Festsetzungsbehörden) Die Landesregierungen bestimmen die Behörden, die die Entschädigung auf Grund dieses Gesetz...
Schutzbereichgesetz | § 16 (Zahlungspflicht)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 16 (Zahlungspflicht) (1) Zahlungspflichtig ist der Bund. (2) Ist ein Schutzbereich auf Grund der Verpflichtungen d...
Schutzbereichgesetz | § 7 (Sicherung des Betriebs von elementaren Anlagen)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 7 (Sicherung des Betriebs von elementaren Anlagen) 1Bei den Maßnahmen, die nach diesem Gesetz zulässig sind, muß die ...
Schutzbereichgesetz | § 24 (Beschwerde)
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung § 24 (Beschwerde) (1) Gegen den Festsetzungsbescheid steht den Beteiligten innerhalb zweier Wochen nach Zustellung das...
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Rechtssystematik
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Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
(Schutzbereichgesetz)
vom
7.
Dezember
1956
(
BGBl.
I
S. 899
)
, letzte Änderung vom
13.
Mai
2015
(
BGBl.
I
S. 706
)
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