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SIEBENTER TEIL Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
Datum
Rechtssystematik
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von
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AktG | § 255 b Kapitalerhöhung zur Gewährung zusätzlicher Aktien
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.12.2023 (Änderung vom 11.12.2023)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 255 b Kapitalerhöhung zur Gewährung zusätzlicher Aktien (1) 1Die gemäß § 255 a Absatz 1 sowie Absatz 2 Satz 1 zusätzlich zu gewährenden Aktien können nach Maßgabe dieses Absatzes ...
AktG | § 255 Anfechtung der Kapitalerhöhung gegen Einlagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.12.2023 (Änderung vom 11.12.2023)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 255 Anfechtung der Kapitalerhöhung gegen Einlagen (1) Der Beschluß über eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen kann nach § 243 angefochten werden, soweit sich aus den Absätzen 4 bis ...
AktG | § 255 a Gewährung zusätzlicher Aktien
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.12.2023 (Änderung vom 11.12.2023)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 255 a Gewährung zusätzlicher Aktien (1) 1Im Beschluss über die Kapitalerhöhung kann bestimmt werden, dass anstelle einer baren Ausgleichszahlung (§ 255 Absatz 4) zusätzliche Aktie...
AktG | § 251 Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.7.2022 (Änderung vom 20.7.2022)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 251 Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (1) 1Die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung kann wegen Verletzung des Gesetzes oder der Satzung durc...
AktG | § 246 a Freigabeverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.7.2022 (Änderung vom 20.7.2022)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 246 a Freigabeverfahren (1) 1Wird gegen einen Hauptversammlungsbeschluss zur Änderung der Satzung nach § 118 a Absatz 1 Satz 1, über eine Maßnahme der Kapitalbeschaffung, der Kapi...
AktG | § 243 Anfechtungsgründe
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.7.2022 (Änderung vom 20.7.2022)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 243 Anfechtungsgründe (1) Ein Beschluß der Hauptversammlung kann wegen Verletzung des Gesetzes oder der Satzung durch Klage angefochten werden. (2) 1Die Anfechtung kann auch dar...
AktG | § 242 Heilung der Nichtigkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.7.2022 (Änderung vom 20.7.2022)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 242 Heilung der Nichtigkeit (1) Die Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses, der entgegen § 130 Absatz 1 bis 2 Satz 1 und Absatz 4 nicht oder nicht gehörig beurkundet worde...
AktG | § 245 Anfechtungsbefugnis
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.7.2022 (Änderung vom 20.7.2022)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 245 Anfechtungsbefugnis 1Zur Anfechtung ist befugt 1. jeder in der Hauptversammlung erschienene Aktionär, wenn er die Aktien schon vor der Bekanntmachung der Tagesordnung erworben...
AktG | § 241 Nichtigkeitsgründe
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.7.2022 (Änderung vom 20.7.2022)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 241 Nichtigkeitsgründe Ein Beschluß der Hauptversammlung ist außer in den Fällen des § 192 Abs. 4, §§ 212, 217 Abs. 2, § 228 Abs. 2, § 234 Abs. 3 und § 235 Abs. 2 nur dann nichtig,...
AktG | § 256 Nichtigkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2022 (Änderung vom 5.7.2021)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 256 Nichtigkeit (1) Ein festgestellter Jahresabschluß ist außer in den Fällen des § 173 Abs. 3, § 234 Abs. 3 und § 235 Abs. 2 nichtig, wenn 1. er durch seinen Inhalt Vorschriften...
AktG | § 258 Bestellung der Sonderprüfer
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 3.6.2021)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 258 Bestellung der Sonderprüfer (1) 1Besteht Anlaß für die Annahme, daß 1. in einem festgestellten Jahresabschluß bestimmte Posten nicht unwesentlich unterbewertet sind (§ 256 Ab...
AktG | § 261 a Mitteilungen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 12.12.2019)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 261 a Mitteilungen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Das Gericht hat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Eingang eines Antrags auf Bestellu...
AktG | § 246 Anfechtungsklage
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.12.2015 (Änderung vom 22.12.2015)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 246 Anfechtungsklage (1) Die Klage muß innerhalb eines Monats nach der Beschlußfassung erhoben werden. (2) 1Die Klage ist gegen die Gesellschaft zu richten. 2Die Gesellschaft wi...
AktG | § 261 Entscheidung über den Ertrag auf Grund höherer Bewertung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 261 Entscheidung über den Ertrag auf Grund höherer Bewertung (1) 1Haben die Sonderprüfer in ihrer abschließenden Feststellung erklärt, daß Posten unterbewertet sind, und ist gegen...
AktG | § 250 Nichtigkeit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.5.2015 (Änderung vom 24.4.2015)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 250 Nichtigkeit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (1) Die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung ist außer im Falle des § 241 Nr. 1, 2 und 5 nur dann nic...
AktG | § 260 Gerichtliche Entscheidung über die abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2013 (Änderung vom 23.7.2013)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 260 Gerichtliche Entscheidung über die abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer (1) 1Gegen abschließende Feststellungen der Sonderprüfer nach § 259 Abs. 2 und 3 können die G...
AktG | § 249 Nichtigkeitsklage
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 30.7.2009)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 249 Nichtigkeitsklage (1) 1Erhebt ein Aktionär, der Vorstand oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Hauptversammlungsb...
AktG | § 259 Prüfungsbericht. Abschließende Feststellungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2005 (Änderung vom 22.9.2005)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 259 Prüfungsbericht. Abschließende Feststellungen (1) 1Die Sonderprüfer haben über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu berichten. 2Stellen die Sonderprüfer bei Wahrnehmung ihr...
AktG | § 248 a Bekanntmachungen zur Anfechtungsklage
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2005 (Änderung vom 22.9.2005)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 248 a Bekanntmachungen zur Anfechtungsklage 1Wird der Anfechtungsprozess beendet, hat die börsennotierte Gesellschaft die Verfahrensbeendigung unverzüglich in den Gesellschaftsblät...
AktG | § 254 Anfechtung des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2005 (Änderung vom 22.9.2005)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 254 Anfechtung des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns (1) Der Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns kann außer nach § 243 auch angefochten werden, wenn die...
Datum
Rechtssystematik
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Aktiengesetz
vom
6.
September
1965
(
BGBl.
I
S. 1089
)
, letzte Änderung vom
11.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 354
)
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SIEBENTER TEIL Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
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