-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (35533)
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) (9369)
Vorschriften (24366)
Bundesrecht (18378)
Landesrecht (5988)
Baden-Württemberg (3377)
Bauordnungsrecht (619)
Landesplanungsrecht (82)
Bauberufsrecht (108)
Landesorganisationsrecht (280)
Öffentliches Dienstrecht (116)
Datenschutzrecht (39)
Schulrecht, Erziehung (306)
Verwaltungsgebührenrecht (39)
Verwaltungsverfahrens- und Vollstreckungsrecht (412)
Kommunalrecht (471)
GemO (194)
LKrO (83)
GKZ (55)
ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften (2)
ZWEITER TEIL Zweckverband (33)
1. ABSCHNITT Grundlagen des Zweckverbands (5)
2. ABSCHNITT Bildung des Zweckverbands (7)
3. ABSCHNITT Verfassung und Verwaltung des Zweckverbands (10)
4. Abschnitt Vereinigung und Eingliederung von Zweckverbänden (5)
5. ABSCHNITT Änderung der Verbandssatzung und Auflösung des Zweckverbands (5)
DRITTER TEIL Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalten (3)
VIERTER TEIL Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (5)
FÜNFTER TEIL Aufsicht (2)
SECHSTER TEIL Anwendung in Sonderfällen (4)
SIEBTER TEIL Übergangs- und Schlußbestimmungen (5)
FAG (76)
KAG (63)
Umweltschutzrecht (72)
Energieeinsparungs-, Erneuerbare-Energien-Wärmerecht (35)
Gewerberecht, Geräte- und Produktsicherheitsrecht (28)
Bodenschutzrecht (0)
Vermessungsrecht (27)
Straßenrecht (89)
Wasserrecht (209)
Natur- und Landschaftspflegerecht (219)
Denkmalschutzrecht (40)
Bestattungsrecht (128)
Abfallrecht (5)
Privates Recht (53)
Bayern (332)
Berlin (227)
Brandenburg (119)
Bremen (112)
Hamburg (225)
Hessen (116)
Mecklenburg-Vorpommern (217)
Niedersachsen (124)
Nordrhein-Westfalen (112)
Rheinland-Pfalz (114)
Saarland (229)
Sachsen (231)
Sachsen-Anhalt (220)
Schleswig-Holstein (114)
Thüringen (119)
Entscheidungen (1798)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Landesrecht
→
Baden-Württemberg
→
Kommunalrecht
→
GKZ
→
ZWEITER TEIL Zweckverband
Datum
Rechtssystematik
1
–
20
von
33
GKZ | § 20 Unmittelbare Anwendung des Eigenbetriebsrechts auf Zweckverbände
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.4.2023 (Änderung vom 4.4.2023)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
(GKZ)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit GKZ § 20 Unmittelbare Anwendung des Eigenbetriebsrechts auf Zweckverbände (1) 1Die Verbandssatzung eines Zweckverbands, dessen Hauptzweck der Betrieb eines Untern...
GKZ | § 18 Wirtschaftsführung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.6.2020 (Änderung vom 17.6.2020)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
(GKZ)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit GKZ § 18 Wirtschaftsführung Für die Wirtschaftsführung des Zweckverbands gelten die Vorschriften über die Gemeindewirtschaft entsprechend mit der Maßgabe, dass 1. ...
GKZ | § 15 Geschäftsgang
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 13.5.2020 (Änderung vom 7.5.2020)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
(GKZ)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit GKZ § 15 Geschäftsgang (1) 1Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind öffentlich. 2Nichtöffentlich ist zu verhandeln, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtig...
GKZ | § 20 c Rechtsnachfolge
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.12.2015 (Änderung vom 15.12.2015)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
(GKZ)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit GKZ § 20 c Rechtsnachfolge Der neue Zweckverband ist Rechtsnachfolger der bisherigen Zweckverbände.
GKZ | § 21 Änderung der Verbandssatzung und Auflösung des Zweckverbands
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.12.2015 (Änderung vom 15.12.2015)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
(GKZ)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit GKZ § 21 Änderung der Verbandssatzung und Auflösung des Zweckverbands (1) Soll der Zweckverband weitere Aufgaben für alle Verbandsmitglieder erfüllen oder durchfü...
GKZ | § 20 b Verbandssatzung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.12.2015 (Änderung vom 15.12.2015)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
(GKZ)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit GKZ § 20 b Verbandssatzung (1) 1Zur Bildung des neuen Zweckverbands muss von den beteiligten Zweckverbänden eine Verbandssatzung vereinbart werden. 2§ 6 Absatz 2 ...
GKZ | § 7 Genehmigungsverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.12.2015 (Änderung vom 15.12.2015)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
(GKZ)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit GKZ § 7 Genehmigungsverfahren (1) 1Die Verbandssatzung bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde (§ 28 Abs. 2). 2Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die...
GKZ | § 20 d Eingliederung von Zweckverbänden
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.12.2015 (Änderung vom 15.12.2015)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
(GKZ)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit GKZ § 20 d Eingliederung von Zweckverbänden Die §§ 20 a bis 20 c gelten für die Eingliederung eines Zweckverbands in einen anderen entsprechend.
GKZ | 4. Abschnitt Vereinigung und Eingliederung von Zweckverbänden
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.12.2015 (Änderung vom 15.12.2015)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
(GKZ)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit GKZ 4. Abschnitt Vereinigung und Eingliederung von Zweckverbänden
GKZ | § 4 Aufgabenübergang und Rechte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.12.2015 (Änderung vom 15.12.2015)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
(GKZ)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit GKZ § 4 Aufgabenübergang und Rechte (1) 1Das Recht und die Pflicht der an einem Zweckverband beteiligten Gemeinden und Landkreise zur Erfüllung der Aufgaben, die ...
GKZ | § 20 a Voraussetzungen einer Vereinigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.12.2015 (Änderung vom 15.12.2015)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
(GKZ)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit GKZ § 20 a Voraussetzungen einer Vereinigung (1) 1Zwei oder mehrere Zweckverbände können die Vereinigung zu einem neuen Zweckverband vereinbaren. 2In der Vereinba...
GKZ | § 19 Deckung des Finanzbedarfs
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.5.2009 (Änderung vom 4.5.2009)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
(GKZ)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit GKZ § 19 Deckung des Finanzbedarfs (1) 1Der Zweckverband kann, soweit seine sonstigen Erträge und Einzahlungen zur Deckung seines Finanzbedarfs nicht ausreichen, ...
GKZ | § 6 Verbandssatzung
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
(GKZ)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit GKZ § 6 Verbandssatzung (1) Zur Bildung des Zweckverbands als Freiverband muß von den Beteiligten eine Verbandssatzung vereinbart werden. (2) Die Verbandssatzun...
GKZ | § 10 Bedingte Pflichtaufgaben
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
(GKZ)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit GKZ § 10 Bedingte Pflichtaufgaben (1) 1Kann eine freiwillige Aufgabe durch mehrere kommunale Aufgabenträger nur gemeinsam in wirksamer Weise oder gemeinsam wesent...
GKZ | § 11 Pflichtverband
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
(GKZ)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit GKZ § 11 Pflichtverband (1) Besteht für die Bildung eines Zweckverbands zur Erfüllung bestimmter Pflichtaufgaben ein dringendes öffentliches Bedürfnis, kann die R...
GKZ | § 24 Besondere Bestimmungen für Pflichtverbände
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
(GKZ)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit GKZ § 24 Besondere Bestimmungen für Pflichtverbände (1) Hat nach der Verbandssatzung eines Pflichtverbands die Verbandsversammlung über Änderungen der Verbandssat...
GKZ | § 22 Abwicklung
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
(GKZ)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit GKZ § 22 Abwicklung Der Zweckverband gilt nach seiner Auflösung als fortbestehend, soweit der Zweck der Abwicklung es erfordert.
GKZ | § 2 Verbandsmitglieder
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
(GKZ)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit GKZ § 2 Verbandsmitglieder (1) Gemeinden und Landkreise können sich zu einem Zweckverband zusammenschließen (Freiverband) oder zur Erfüllung von Pflichtaufgaben z...
GKZ | § 8 Entstehung des Zweckverbands
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
(GKZ)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit GKZ § 8 Entstehung des Zweckverbands (1) 1Die Genehmigung der Verbandssatzung ist mit der Verbandssatzung von der Rechtsaufsichtsbehörde in ihrem amtlichen Veröff...
GKZ | 5. ABSCHNITT Änderung der Verbandssatzung und Auflösung des Zweckverbands
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
(GKZ)
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit GKZ 5. ABSCHNITT Änderung der Verbandssatzung und Auflösung des Zweckverbands
Datum
Rechtssystematik
1
–
20
von
33
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
(GKZ)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
16.
September
1974
(
GBl.
S. 408
, ber. 1975
S. 460
, ber. 1976
S. 408
)
, letzte Änderung vom
4.
April
2023
(
GBl.
S. 137
)
Mehr...
Schließen
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
ZWEITER TEIL Zweckverband
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×