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LBO (114)
Teil 1 Allgemeine Vorschriften (4)
Teil 2 Das Grundstück und seine Bebauung (6)
Teil 3 Bauliche Anlagen (54)
Abschnitt 1 Gestaltung (3)
Abschnitt 2 Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung (8)
Abschnitt 3 Bauprodukte (12)
Abschnitt 4 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Wände, Decken, Dächer (8)
Abschnitt 5 Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen (7)
Abschnitt 6 Technische Gebäudeausrüstung (9)
Abschnitt 7 Nutzungsbedingte Anforderungen (6)
Teil 4 Die am Bau Beteiligten (6)
Teil 5 Bauaufsichtsbehörden, Verfahren (37)
Teil 6 Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften, Übergangsvorschriften (6)
Thüringen (119)
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Teil 3 Bauliche Anlagen
Datum
Rechtssystematik
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20
von
54
LBO | § 41 Lüftungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen und Warmluftheizungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 41 Lüftungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen und Warmluftheizungen (1) Lüftungsanlagen müssen betriebssicher und brandsicher sein; sie dürfen ...
LBO | § 48 Wohnungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 48 Wohnungen (1) 1Jede Wohnung muss eine Küche oder Kochnische haben. 2Fensterlose Küchen oder Kochnischen sind zulässig, wenn eine wirksame Lüf...
LBO | § 29 Trennwände
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 29 Trennwände (1) Trennwände nach Absatz 2 müssen als raumabschließende Bauteile von Räumen oder Nutzungseinheiten innerhalb von Geschossen ausr...
LBO | § 39 Aufzüge
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 39 Aufzüge (1) 1Aufzüge im Innern von Gebäuden müssen eigene Fahrschächte haben, um eine Brandausbreitung in andere Geschosse ausreichend lang z...
LBO | § 46 Blitzschutzanlagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 46 Blitzschutzanlagen Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann...
LBO | § 49 Stellplätze, Garagen und Abstellanlagen für Fahrräder
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 49 Stellplätze, Garagen und Abstellanlagen für Fahrräder (1) 1Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abgangsverkehr zu er...
LBO | Abschnitt 3 Bauprodukte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.12.2021 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO Abschnitt 3 Bauprodukte
LBO | § 15 Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 15 Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz (1) Gebäude müssen einen ihrer Nutzung und den klimatischen Verhältnissen entsprechenden Wärmeschutz ha...
LBO | § 9 Gestaltung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 9 Gestaltung 1Bauliche Anlagen müssen nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe so gestaltet sein...
LBO | § 50 Barrierefreies Bauen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 50 Barrierefreies Bauen (1) 1In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen mindestens eines Geschosses barrierefrei erreichbar se...
LBO | § 12 Standsicherheit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 12 Standsicherheit (1) 1Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen für sich allein standsicher sein. 2Die Standsicherheit...
LBO | Abschnitt 5 Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.12.2021 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO Abschnitt 5 Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen
LBO | Abschnitt 2 Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.12.2021 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO Abschnitt 2 Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
LBO | § 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse 1Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser, Feuchtigke...
LBO | § 10 Anlagen der Außenwerbung, Warenautomaten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 10 Anlagen der Außenwerbung, Warenautomaten (1) 1Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung...
LBO | § 26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen (1) 1Nach den Anforderungen an ihr Brandverhalten werden 1. nich...
LBO | § 16 a Bauarten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 16 a Bauarten (1) Bauarten dürfen nur angewendet werden, wenn bei ihrer Anwendung die baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer Instandhaltung währe...
LBO | Teil 3 Bauliche Anlagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.12.2021 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO Teil 3 Bauliche Anlagen
LBO | § 14 Brandschutz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 14 Brandschutz Anlagen sind so zu planen, anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Au...
LBO | § 34 Treppen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 34 Treppen (1) 1Jedes nicht zu ebener Erde liegende Geschoss und der benutzbare Dachraum eines Gebäudes müssen über mindestens eine Treppe zugän...
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Rechtssystematik
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Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(Landesbauordnung - LBO)
vom
6.
Dezember
2021
(
GVOBl. Schl.-H.
S. 1422
)
*1
*1
Artikel 1 des Gesetzes zur Harmonisierung bauordnungsrechtlicher Vorschriften. Gemäß Artikel 5 Satz 1 dieses Gesetzes tritt die Landesbauordnung am 1. September 2022 in Kraft.
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