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Teil 2 Das Grundstück und seine Bebauung (6)
Teil 3 Bauliche Anlagen (54)
Teil 4 Die am Bau Beteiligten (6)
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Teil 6 Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften, Übergangsvorschriften (6)
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Rechtssystematik
1
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20
von
114
LBO | § 41 Lüftungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen und Warmluftheizungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 41 Lüftungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen und Warmluftheizungen (1) Lüftungsanlagen müssen betriebssicher und brandsicher sein; sie dürfen ...
LBO | § 48 Wohnungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 48 Wohnungen (1) 1Jede Wohnung muss eine Küche oder Kochnische haben. 2Fensterlose Küchen oder Kochnischen sind zulässig, wenn eine wirksame Lüf...
LBO | § 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen (1) Verfahrensfrei sind 1. folgende Gebäude: a) Gebäude ohne Aufenthaltsräume, ohne To...
LBO | § 54 Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 54 Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser (1) 1Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser muss nach Sachkunde und Erfahrung zur Vorb...
LBO | § 29 Trennwände
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 29 Trennwände (1) Trennwände nach Absatz 2 müssen als raumabschließende Bauteile von Räumen oder Nutzungseinheiten innerhalb von Geschossen ausr...
LBO | § 53 Bauherrin oder Bauherr
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 53 Bauherrin oder Bauherr (1) 1Die Bauherrin oder der Bauherr hat zur Vorbereitung, Überwachung und Ausführung eines nicht verfahrensfreien Bauv...
LBO | Abschnitt 1 Bauaufsichtsbehörden
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.12.2021 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO Abschnitt 1 Bauaufsichtsbehörden
LBO | § 39 Aufzüge
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 39 Aufzüge (1) 1Aufzüge im Innern von Gebäuden müssen eigene Fahrschächte haben, um eine Brandausbreitung in andere Geschosse ausreichend lang z...
LBO | § 73 Geltungsdauer der Genehmigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 73 Geltungsdauer der Genehmigung (1) 1Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung einschließlich der durch die Baugenehmigung nach § 63 Absatz...
LBO | § 46 Blitzschutzanlagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 46 Blitzschutzanlagen Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann...
LBO | § 70 a Beteiligung der Öffentlichkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 70 a Beteiligung der Öffentlichkeit (1) Bei baulichen Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs geeignet sind, die Allgemei...
LBO | § 86 Örtliche Bauvorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 86 Örtliche Bauvorschriften (1) Die Gemeinden können durch Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen über 1. besondere Anforderungen an die äuß...
LBO | § 85 a Technische Baubestimmungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 85 a Technische Baubestimmungen (1) 1Die Anforderungen nach § 3 Absatz 2 können durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. 2Die Tech...
LBO | § 84 Ordnungswidrigkeiten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 84 Ordnungswidrigkeiten (1) 1Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. einer nach § 85 Absatz 1 bis 3 erlassenen Verordnung od...
LBO | § 49 Stellplätze, Garagen und Abstellanlagen für Fahrräder
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 49 Stellplätze, Garagen und Abstellanlagen für Fahrräder (1) 1Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abgangsverkehr zu er...
LBO | Abschnitt 3 Bauprodukte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.12.2021 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO Abschnitt 3 Bauprodukte
LBO | § 15 Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 15 Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz (1) Gebäude müssen einen ihrer Nutzung und den klimatischen Verhältnissen entsprechenden Wärmeschutz ha...
LBO | § 9 Gestaltung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 9 Gestaltung 1Bauliche Anlagen müssen nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe so gestaltet sein...
LBO | § 50 Barrierefreies Bauen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 50 Barrierefreies Bauen (1) 1In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen mindestens eines Geschosses barrierefrei erreichbar se...
LBO | § 12 Standsicherheit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2022 (Änderung vom 6.12.2021)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein LBO § 12 Standsicherheit (1) 1Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen für sich allein standsicher sein. 2Die Standsicherheit...
Datum
Rechtssystematik
1
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20
von
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Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(Landesbauordnung - LBO)
vom
6.
Dezember
2021
(
GVOBl. Schl.-H.
S. 1422
)
*1
*1
Artikel 1 des Gesetzes zur Harmonisierung bauordnungsrechtlicher Vorschriften. Gemäß Artikel 5 Satz 1 dieses Gesetzes tritt die Landesbauordnung am 1. September 2022 in Kraft.
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Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
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