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Erster Teil Allgemeine Vorschriften (5)
Zweiter Teil Das Grundstück und seine Bebauung (7)
Dritter Teil Allgemeine Anforderungen an Baumaßnahmen und bauliche Anlagen (9)
Vierter Teil Bauprodukte (12)
Fünfter Teil Der Bau und seine Teile (19)
Sechster Teil Nutzungsbedingte Anforderungen an bauliche Anlagen (10)
Siebter Teil Verantwortliche Personen (6)
Achter Teil Behörden (3)
Neunter Teil Genehmigungserfordernisse (5)
Zehnter Teil Genehmigungsverfahren (15)
§ 63 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (1)
§ 64 Baugenehmigungsverfahren (1)
§ 65 Bautechnische Nachweise, Typenprüfung (1)
§ 66 Abweichungen (1)
§ 67 Bauantrag (1)
§ 68 Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit (1)
§ 69 Behandlung des Bauantrags (1)
§ 70 Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung (1)
§ 71 Geltungsdauer der Baugenehmigung und der Teilbaugenehmigung (1)
§ 72 Durchführung baugenehmigungsbedürftiger Baumaßnahmen (1)
§ 73 Bauvoranfrage und Bauvorbescheid (1)
§ 73 a Typengenehmigung (1)
§ 74 Bauaufsichtliche Zustimmung (1)
§ 75 Genehmigung fliegender Bauten (1)
Elfter Teil Sonstige Vorschriften über die Bauaufsicht (7)
Zwölfter Teil Ausführungsvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften (8)
Anhang zu § 60 Abs. 1 (17)
Nordrhein-Westfalen (112)
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Zehnter Teil Genehmigungsverfahren
NBauO | § 70 Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.6.2023 (Änderung vom 21.6.2023)
Niedersächsische Bauordnung
(NBauO)
Niedersächsische Bauordnung NBauO § 70 Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung (1) 1Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn die Baumaßnahme, soweit sie genehmigungsbedürftig ist und soweit eine Prüfun...
NBauO | § 63 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.6.2023 (Änderung vom 21.6.2023)
Niedersächsische Bauordnung
(NBauO)
Niedersächsische Bauordnung NBauO § 63 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (1) 1Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird durchgeführt für die genehmigungsbedürftige Errichtung, Änderung oder...
NBauO | § 74 Bauaufsichtliche Zustimmung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.10.2022 (Änderung vom 22.9.2022)
Niedersächsische Bauordnung
(NBauO)
Niedersächsische Bauordnung NBauO § 74 Bauaufsichtliche Zustimmung (1) 1Ist der Bund oder ein Land Bauherr, so tritt an die Stelle einer sonst erforderlichen Baugenehmigung die Zustimmung der oberste...
NBauO | § 67 Bauantrag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2022 (Änderung vom 10.11.2021)
Niedersächsische Bauordnung
(NBauO)
Niedersächsische Bauordnung NBauO § 67 Bauantrag (1) Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser hat aufgrund einer Vollmacht der Bauherrin oder des Bauherrn den Antrag auf Erteilung einer Bau...
NBauO | § 73 a Typengenehmigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.11.2021 (Änderung vom 10.11.2021)
Niedersächsische Bauordnung
(NBauO)
Niedersächsische Bauordnung NBauO § 73 a Typengenehmigung (1) 1Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, erteilt die Bauaufsichtsbehörde auf Antra...
NBauO | § 65 Bautechnische Nachweise, Typenprüfung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2022 (Änderung vom 10.11.2021)
Niedersächsische Bauordnung
(NBauO)
Niedersächsische Bauordnung NBauO § 65 Bautechnische Nachweise, Typenprüfung (1) 1Die Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit sowie den Brand-, den Schall-, den Wärme- und den Erschütteru...
NBauO | § 71 Geltungsdauer der Baugenehmigung und der Teilbaugenehmigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2022 (Änderung vom 10.11.2021)
Niedersächsische Bauordnung
(NBauO)
Niedersächsische Bauordnung NBauO § 71 Geltungsdauer der Baugenehmigung und der Teilbaugenehmigung (1) 1Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von drei Jahren nach ih...
NBauO | § 69 Behandlung des Bauantrags
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2022 (Änderung vom 10.11.2021)
Niedersächsische Bauordnung
(NBauO)
Niedersächsische Bauordnung NBauO § 69 Behandlung des Bauantrags (1) Nimmt der Landkreis die Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde wahr, so hat er den Bauantrag innerhalb einer Woche der Gemeinde zu überm...
NBauO | § 73 Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2022 (Änderung vom 10.11.2021)
Niedersächsische Bauordnung
(NBauO)
Niedersächsische Bauordnung NBauO § 73 Bauvoranfrage und Bauvorbescheid (1) 1Für eine Baumaßnahme ist auf Antrag (Bauvoranfrage) über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entschei...
NBauO | § 66 Abweichungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2022 (Änderung vom 10.11.2021)
Niedersächsische Bauordnung
(NBauO)
Niedersächsische Bauordnung NBauO § 66 Abweichungen (1) 1Die Bauaufsichtsbehörde kann Abweichungen von Anforderungen dieses Gesetzes und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften zulassen, wen...
NBauO | § 68 Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2022 (Änderung vom 10.11.2021)
Niedersächsische Bauordnung
(NBauO)
Niedersächsische Bauordnung NBauO § 68 Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit (1) 1Nachbarn, deren Belange eine Baumaßnahme berühren kann, dürfen die Bauvorlagen bei der Bauaufsichtsbehörde ...
NBauO | § 75 Genehmigung fliegender Bauten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2022 (Änderung vom 10.11.2021)
Niedersächsische Bauordnung
(NBauO)
Niedersächsische Bauordnung NBauO § 75 Genehmigung fliegender Bauten (1) 1Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt und befristet aufge...
NBauO | § 72 Durchführung baugenehmigungsbedürftiger Baumaßnahmen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2012 (Änderung vom 3.4.2012)
Niedersächsische Bauordnung
(NBauO)
Niedersächsische Bauordnung NBauO § 72 Durchführung baugenehmigungsbedürftiger Baumaßnahmen (1) 1Vor Erteilung der Baugenehmigung darf mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden. 2Sie darf nur so durc...
NBauO | § 64 Baugenehmigungsverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2012 (Änderung vom 3.4.2012)
Niedersächsische Bauordnung
(NBauO)
Niedersächsische Bauordnung NBauO § 64 Baugenehmigungsverfahren 1Bei genehmigungsbedürftigen Baumaßnahmen, die nicht im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 geprüft werden, prüft die Bauau...
NBauO | Zehnter Teil Genehmigungsverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2012 (Änderung vom 3.4.2012)
Niedersächsische Bauordnung
(NBauO)
Niedersächsische Bauordnung NBauO Zehnter Teil Genehmigungsverfahren
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Niedersächsische Bauordnung
(NBauO)
vom
3.
April
2012
(
Nds. GVBl.
S. 46
)
, letzte Änderung vom
12.
Dezember
2023
(
Nds. GVBl.
S. 289
)
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Zehnter Teil Genehmigungsverfahren
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