-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (35533)
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) (9369)
Vorschriften (24366)
Bundesrecht (18378)
Landesrecht (5988)
Baden-Württemberg (3377)
Bayern (332)
Berlin (227)
Brandenburg (119)
Bremen (112)
Hamburg (225)
HBauO (122)
Erster Teil Allgemeine Vorschriften (4)
Zweiter Teil Das Grundstück und seine Bebauung (9)
Dritter Teil Bauliche Anlagen (59)
Vierter Teil Die am Bau Beteiligten (6)
§ 53 Grundpflichten der am Bau Beteiligten (1)
§ 54 Bauherrin oder Bauherr (1)
§ 55 Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser (1)
§ 56 Unternehmerin oder Unternehmer (1)
§ 57 Bauleiterin oder Bauleiter (1)
Fünfter Teil Bauaufsichtsbehörden, Verfahren (29)
Sechster Teil Ordnungswidrigkeiten, Rechtsverordnungen, Übergangs- und Schlussvorschriften (6)
Anlage 1 Innenstadtbereich nach § 49 Absatz 2 (1)
Anlage 2 zu § 60 (7)
HBauO a.F. (103)
Hessen (116)
Mecklenburg-Vorpommern (217)
Niedersachsen (124)
Nordrhein-Westfalen (112)
Rheinland-Pfalz (114)
Saarland (229)
Sachsen (231)
Sachsen-Anhalt (220)
Schleswig-Holstein (114)
Thüringen (119)
Entscheidungen (1798)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Landesrecht
→
Hamburg
→
HBauO
→
Vierter Teil Die am Bau Beteiligten
HBauO | § 54 Bauherrin oder Bauherr
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.5.2018 (Änderung vom 23.1.2018)
Hamburgische Bauordnung
(HBauO)
Hamburgische Bauordnung HBauO § 54 Bauherrin oder Bauherr (1) Bauherrin oder Bauherr ist, wer auf eigene Verantwortung eine Anlage vorbereitet oder ausführt oder vorbereiten oder ausführen lässt. (2...
HBauO | § 56 Unternehmerin oder Unternehmer
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.5.2018 (Änderung vom 23.1.2018)
Hamburgische Bauordnung
(HBauO)
Hamburgische Bauordnung HBauO § 56 Unternehmerin oder Unternehmer (1) Unternehmerin oder Unternehmer ist, wer mit der selbstständigen Ausführung von Bau- oder Abbrucharbeiten beauftragt worden ist. ...
HBauO | § 57 Bauleiterin oder Bauleiter
Hamburgische Bauordnung
(HBauO)
Hamburgische Bauordnung HBauO § 57 Bauleiterin oder Bauleiter (1) Bauleiterin oder Bauleiter ist, wer auf der Baustelle die Bauherrin oder den Bauherrn als sachkundige Person vertritt. (2) 1Die Bau...
HBauO | § 53 Grundpflichten der am Bau Beteiligten
Hamburgische Bauordnung
(HBauO)
Hamburgische Bauordnung HBauO § 53 Grundpflichten der am Bau Beteiligten Bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung von Anlagen sind die Bauherrin oder der Bauherr und im Rahme...
HBauO | Vierter Teil Die am Bau Beteiligten
Hamburgische Bauordnung
(HBauO)
Hamburgische Bauordnung HBauO Vierter Teil Die am Bau Beteiligten
HBauO | § 55 Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser
Hamburgische Bauordnung
(HBauO)
Hamburgische Bauordnung HBauO § 55 Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser (1) Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser ist, wer mit der selbständigen Planung von Bauvorhaben beauftragt worden i...
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Hamburgische Bauordnung
(HBauO)
vom
14.
Dezember
2005
(
HmbGVBl.
S. 525
)
, letzte Änderung vom
20.
Februar
2020
(
HmbGVBl.
S. 443
)
Mehr...
Schließen
Hamburgische Bauordnung
Vierter Teil Die am Bau Beteiligten
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×